RBH FRACHT
Kieler Straße 36, D-24594 Hohenwestedt, Deutschland
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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 in der neuesten Fassung.
Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditioneller
Gewahrsam auf 5 Euro/kg. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder
2 SZR/kg, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzliches
Es gelten ausschließlich die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers (AN) wird ausdrücklich widersprochen. Die ADSp (neueste Fassung) gelten.
2. Lademitteltausch
Sofern vereinbart, sorgt der AN für den Tausch der beim Transport eingesetzten Pack- und Ladehilfsmittel an der Lade- und
Entladestelle (Doppeltausch). Wenn dies an der Beladestelle nicht möglich ist, wird der Tausch an der Entladestelle vorgenommen.
Verweigert die Entladestelle die Herausgabe der Lademittel, ist der AN verpflichtet, telefonisch Weisung bei RHB Fracht einzuholen
(+49-170-2332256). Werden trotz Weisungen keine oder nicht genügend Lademittel getauscht, entfällt insoweit die Verpflichtung.
In Fällen eines Fehlbestands wird dieser mit 20,00 € pro fehlender Europalette bzw. 100,00 € pro Gitterbox in Rechnung gestellt.
3. Unterfrachtführer
Der AN ist nicht berechtigt, Aufträge an Unterfrachtführer weiterzugeben, es sei denn, RHB Fracht erteilt hierzu eine schriftliche Zustimmung.
4. Auftragsabwicklung
Umladung ist untersagt, es sei denn, sie wird von RHB Fracht ausdrücklich gestattet. Übernachtungen dürfen nur auf bewachten
Parkplätzen erfolgen. Falls solche nicht zur Verfügung stehen, muss ein zweiter Fahrer eingesetzt werden. Fahrzeuge müssen
mit GPS und Diebstahlschutz ausgestattet sein und am Wochenende auf einem gesicherten Betriebsgelände abgestellt werden.
Der AN übernimmt die Be- und Entladung der Güter und sorgt für eine sichere Verladung. Pro Lkw sind mindestens 20 Spanngurte
sowie Kantenschoner und Antirutschmatten mitzuführen. Statusberichte sind am Folgetag der Beladung bis 8:30 Uhr bei RHB Fracht einzureichen.
5. Haftung
Die Haftung des AN richtet sich nach den Bestimmungen des HGB (§ 431 Abs. 1 HGB: 8,33 SZR/kg). Abweichend davon haftet der AN
nach diesem Vertrag bis zu einer Höchstgrenze von 40 SZR/kg. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die Bestimmungen der CMR.
6. Versicherung
Der AN ist verpflichtet, eine Haftungsversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 0,6 Mio. € pro Fall und 1,2 Mio. € pro
Jahr abzuschließen. Eine Kopie der Versicherungsbestätigung ist bei Annahme des Transportauftrags vorzulegen. Unterbleibt dies,
kann RHB Fracht den Auftrag ohne Entschädigung stornieren.
7. Kundenschutz
Der AN verpflichtet sich, keine Informationen aus der Kundenbeziehung für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kundenschutz gilt
5 Jahre nach Abschluss des Auftrags. Verstöße werden mit der zehnfachen Vergütung des betroffenen Auftrags geahndet.
8. Fracht
Rechnungen sind nur fällig bei Vorlage aller Originalablieferbelege (inkl. Kühlprotokolle, falls vorhanden) an
invoice@rbhfracht.de innerhalb von 8 Arbeitstagen. Bei Fristüberschreitungen wird
eine Verzugsstrafe von 25 € pro Tag berechnet.
9. Mindestlohngesetz
Der AN sichert zu, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten und haftet für Verstöße. Arbeitsnachweise und
Lohnabrechnungen sind auf Verlangen vorzulegen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für grenzüberschreitende Transporte gilt das CMR-Recht.
Mit freundlichen Grüßen,
RHB Fracht Team
rbhfracht.de